Kollektive Veranstaltungstechnik

Ihr kompetenter Partner in Sachen Veranstaltungstechnik

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für Dienstleistungen der Firma Kollektive Veranstaltungstechnik

Stand: 01.01.2019

Kollektive Veranstaltungstechnik GbR, 23847 Bliestorf, Borenkamp 4, 0171 24 19 263

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der

Dienstleistungsfirma Kollektive Veranstaltungstechnik GbR – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt.

Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser

AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen,

individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt

und wird nicht begründet.

2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.

2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1 Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erstellung eines Angebotes durch den Dienstleister und Annahme des Angebotes durch den Auftraggeber zustande. Der

Auftraggeber ist an die Erteilung des Kundenauftrages (Angebot) gebunden.

3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen Auftrag beschrieben.

4. Vertragsdauer und Kündigung

4.1 Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2 Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von 8 Wochen zum Ende der Laufzeit vereinbart.

4.3 Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt

beispielsweise vor, wenn der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet,

der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät

(Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung

eines Insolvenzverfahrens gestellt.

5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner

5.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert

aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber akzeptierten Angebot.

5.2 Die Vertragspartner können im Vertrag einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren.

5.3 Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

5.4 Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten verfügt, es sein denn, individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart.

Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der

Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften

oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für

beide Parteien zu gewährleisten.

5.5 Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich in Textform mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht.

Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen

Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen

allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

6.1 Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Festpreis monatlich fällig und berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.

6.2 Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis, insbesondere in Kostenvoranschlägen sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs.

6.3 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.

6.4 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt, Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 12 % p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz.

6.5 Zum Ende eines Mietverhältnisses erfolgen Abbau sowie Abholung der Mietsache durch den Dienstleister nach Absprache mit dem Auftraggeber. Sofern ein vereinbarter Abholungstermin durch Verschulden des Auftraggebers nicht stattfinden kann, trägt der Auftraggeber die entstehenden Unkosten.

6.6  Eine äußerliche Prüfung auf Funktionstüchtigkeit und Zustand der Mietsache erfolgt bei Rückgabe derselben in Anwesenheit des Auftraggebers und wird schriftlich protokolliert sowie von beiden Parteien bei Rückgabe unterschrieben. Etwaige nach Rückgabe der Mietsache notwendige Reparaturen sowie teilweiser oder vollständiger Ersatz der Mietsache sind in voller Höhe vom Auftraggeber zu zahlen. Die Höhe richtet sich dabei nach marktüblichen Stundensätzen zur Reparatur beziehungsweise Wiederbeschaffungspreis der Mietsache im ursprünglichen Zustand.

7. Haftung

7.1 Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den

gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig.

Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des

Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der

Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der

Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten

ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen

der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das

Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben

Umfang.

7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen

vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung

wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

8. Gerichtsstand

Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem

anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus

diesem Vertrag unser Geschäftssitz.